Im Rahmen des Förderprogramms mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Jungunternehmen und Bestandsunternehmen bei Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Dazu zählen auch Beratungsleistungen im Bereich Datzenschutz und Datensicherheit.
Die Förderung läuft zum 31.12.2022 aus. Dies bedeutet, dass die Antragsteller alle Verwendungsnachweise spätestens bis zu diesem Tag dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorlegen müssen. Dies heißt aber auch, dass – sofern Bedarf und Kontingent vorhanden sind – Sie noch einen Antrag auf Förderung einer Beratung zu den bestehenden Bedingungen stellen können.
Die Beratung kann nur von Beratern ud Beraterinnen durchgeführt werden, die von der BAFA aufgrund einer Beratererklärung, einem Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis zugelassen und registriert wurden.
Die Föderhöhe des Beratungszuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie des Standortes des Unternehmens.
Unternehmensart | Bemessungs-grundlage | Region | Födersatz | maximaler Zuschuss |
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt | 4.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung | 3.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 2.400 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | 90 % | 2.700 Euro |
Ablauf der Antragstellung:
Junge Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über Zuwendungsvoraussetzugen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses. (Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich).
Die Leitstelle prüft die formalen Förderungsvorausstzungen, informiert das Unternehmen über das Ergebnis und leitet die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
Nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Abschluss des Bartungsvetrages mit mir und Durchführung der Beratung innerhalb von sechs Monaten.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle die Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden. Dazu gehören:
- Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und unb_zusatzinformation_akkordeon-Erklärung
- Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
- Beratungsbericht
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars
Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA.
Ich bin als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert und bekleide Sie gerne durch den Antrags-Prozess.