Bußgeldwelle statt Abmahnwelle?

Die von vielen befürchtete Abmahnwelle wegen Datenschutz-Verstößen ist bislang ausgeblieben. Das ist sicherlich auch darin begründet, dass die Gesetze im Bereich Datenschutz an manchen Stellen noch nicht juristisch gesichert und durch Urteile bestätigt wurden.

Das heißt jedoch nicht, dass die Aufsichtsbehörden untätig sind. Nach einer Umfrage des Handelsblatt unter den Datenschutzbeauftragten der Länder wurden seit Mai 2018 in 41 Fällen Bußgelder verhängt.

Derzeit laufen viele weitere Untersuchungen. Laut dem Handelsblatt laufen allein beim Bayrischen Landesamt für Datenschutz (BayLDA) 85 Bußgeld-Bescheide. Hochgerechnet auf die Bundesländer kann also 2019 mit mehreren hundert Bußgeld-Verfahren gerechnet werden.

Dabei sind die meisten Verfahren durch Beschwerde von Betroffenen ins Rollen gekommen. Das Bewusstsein der Bürger für Datenschutz steigt also. Dadurch kann Datenschutz durchaus zum Qualitätsmerkmal werden.

Laut einem Newsletter auf heise.de ist am 17.12.2018 ein Bußgeldbescheid an ein kleines Unternehmen ergangen. Ein fehlender Vertrag mit einem Auftragsverarbeiter führte zu € 5000,00 Bußgeld  zzgl. € 250,00 Gebühren. 

Interessant ist das besonders deshalb, weil es eigentlich kein Datenleck gab sondern „nur“ Daten an ein Unternehmen weitergegeben wurden, mit dem kein Vertrag geschlossen wurde und daher der Umgang mit den Daten beim Auftragnehmer nicht geregelt  waren. 

Der Umgang mit den Daten beim Auftragnehmer muss im Vertrag zur Auftragsverarbeitung durch Angabe der technischen und organisatorischen Maßnahmen geregelt werden.

Die kompletten Berichte finden Sie hier:

Bericht Heise.de

Andreas Rößling

Datenschutzbeauftragter

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