Als kleines Unternehmen müssen Sie unter Umständen keinen Datenschutz-Beauftragten bestellen…. aber..
Ungeachtet dessen gelten auch für kleine Unternehmen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
In Art.2 Abs.1 DSGVO heißt es:
„Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.“
Und im dazu gehörigen Erwägungsgrund 13 DSGVO steht:
„…die für die Wirtschaftsteilnehmer einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen Rechtssicherheit und Transparenz schafft…“
Damit sind auch diese zur Einhaltung der umfangreichen Datenschutzgesetze verpflichtet.
Durch eine Datenschutzberatung unterstützen ich Sie bei:
- Erstellung der Verfahrensverzeichnisse
- Beschreibung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Einführung von Verfahren zur Wahrung der Informationspflicht
- Erstellung der Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage
- Überprüfen Ihre Datensicherheitskonzepte
- Beratung bei Fragen zum Datenschutz
TIP: Lesen Sie dazu meinen Blog-Beiträg:
Der Datenschutz im Kleinbetrieb nach der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes durch das am 28.06.2019 durch den Bundestag beschlossene Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2.DSAnpUG-EU)
Eine Datenschutzberatung kann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 80% gefördert werden.